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Die Deutsche CARE-Stiftung – Hilfe für Menschen in Not

Bildercollage in einem Holzrahmen.

Menschliche Not erfordert schnelle, aber auch langfristige Hilfe. In unserer Gesellschaft wachsen das Bewusstsein und die Bereitschaft, über gelegentliche Spenden hinaus eigenes Kapital dauerhaft in die Überwindung und Linderung von Not und Elend zu investieren. Ob in Form von Zustiftungen, Sonderfonds oder eigenen Stiftungen: Der Wunsch, zu Lebzeiten und über den Tod hinaus ein bleibendes Zeichen der Solidarität zwischen Generationen und Völkern zu setzen, wird angesichts der weltweiten Ausbreitung existenzieller Bedrohungen bei vielen Menschen stärker.

Diesem Wunsch trägt die „Deutsche CARE-Stiftung – Hilfe für Menschen in Not“ Rechnung. In ihr engagieren sich Stifter, die dem Gedanken einer persönlichen, sozial- und gesellschaftspolitisch sinnvollen Investition in eine friedliche und gerechte Welt verpflichtet sind. Die Deutsche CARE-Stiftung fördert vor allem die Arbeit von CARE Deutschland-Luxemburg e.V. Sie trägt dazu bei, dass wir Menschen in Not schnell und nachhaltig helfen können. 

Worin besteht der Unterschied zwischen Stiften und Spenden?

Soll der von Ihnen zur Verfügung gestellte Betrag über viele Jahre hinaus Wirkung zeigen? Dann ist die Deutsche CARE-Stiftung Ihr Partner. Die Stiftung ist verpflichtet, das anvertraute Vermögen ungeschmälert zu bewahren. Nur aus den Kapitalerträgen stellt sie CARE Deutschland-Luxemburg e.V. laufend Mittel zur Verfügung. Somit sichern Sie als Stifter die Not- und Entwicklungshilfe von CARE langfristig, auch über die eigene Zeit hinaus.

Im Gegensatz zu den Erträgen aus Stiftungsgeldern wird eine Spende an CARE Deutschland-Luxemburg e.V. zeitnah verwendet: CARE kann Ihre Spende direkt – also nicht erst mögliche Kapitalerträge daraus – für Menschen in Not einsetzen.

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Wie können Sie Stifter werden?

  1. Am einfachsten ist es, wenn Sie mit einer Zustiftung das Kapital der CARE-Stiftung erhöhen.
  2. Sie können aber auch unter Ihrem Namen einen Sonderfonds bei der CARE-Stiftung einrichten. Sie können auf diesem Weg bestimmen, für welche besondere Aufgabe im Rahmen der Zweckbestimmungen von CARE die Kapitalerträge verwendet werden.
  3. Es besteht außerdem die Möglichkeit, eine eigene Stiftung zu gründen, deren treuhänderische Verwaltung von der CARE-Stiftung übernommen wird. Dabei wird auf eine strikte Trennung Ihres Stiftungskapitals und seiner Erträge von denen der CARE-Stiftung geachtet.
  4. Schenkungen an die Stiftung sind jederzeit und einfach möglich. Damit Sie selbst nicht zu kurz kommen, sollten Sie an einen Schenkungsvertrag mit Sicherung des eigenen Lebensunterhaltes denken – etwa durch die Sonderform der Schenkung mit Leibrente oder durch ein unverzinsliches Darlehen auf Zeit.
  5. Schließlich können Sie auch Stifter werden, indem Sie die CARE-Stiftung in Ihrem Testament bedenken und darin eine Zustiftung, die Errichtung eines Stiftungsfonds oder die Gründung einer eigenen Stiftung verfügen. Nähere Informationen zum Thema „Testamente“ finden Sie hier.
  6. Sollten Sie die Möglichkeit haben, uns einen größeren finanziellen Betrag im Rahmen eines zinslosen Dauerdarlehens zur Verfügung zu stellen, würden wir uns auch über dieses Angebot freuen. Die Zinserträge können wir dann für unsere Projektaktivitäten verwenden. Wünschen Sie weitere Informationen zu dieser Idee des Stiftungssparen? Sprechen Sie uns an!

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Steuervorteile durch das Stiftungsrecht

Einfache Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke werden bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuermindernd anerkannt (Abzug als Sonderausgaben).

Spenden in den Vermögensstock unserer Stiftung können im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro zusätzlich abgezogen werden.

Wir beraten Sie gerne persönlich, welche Form zur dauerhaften Unterstützung der CARE-Stiftung für Sie in Frage kommt. Auch schriftliche Informationen zur Stiftung und zum Thema „Testamente“ können Sie unverbindlich und vertraulich unter folgendem Kontakt bestellen:

Telefon: +49 (0)228 97563-12
Fax: +49 (0)228 97563-53
E-Mail: stiftung[at]care.de

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Rechtsform, Organe und Zweck der Deutschen CARE-Stiftung

 

 

 

Rechtsform: 

 

Die Deutsche CARE-Stiftung ist eine selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts. 

 

Errichtung: 

 

1997 

 

Organe: 

 

Vorstand und Stiftungsrat 

 

Vorstand: 

 

Dr. Anton Markmiller
Monika Lorenz-Berlinghof
RA Bernd Beder 

 

Stiftungsrat: 

 

Willi Erl (Vorsitzender)
Walter Weinkauf (stellv. Vorsitzender)
Prof. Dr. Gerhard Hollmann (als Vertreter von CARE Deutschland-Luxemburg)
Dr. h.c. Manfred Hubert
Marlene Lenz
Prof. Dr. phil. Peter Molt
Heribert Scharrenbroich
Elek Schweckendiek
Felicitas Wanzke 

 

Stiftungszweck: 

 

Förderung weltweiter Entwicklungshilfe und der Notfallhilfe im Ausland und der Völkerverständigung.

Die Förderung geschieht insbesondere durch Mitwirkung an Hilfs-, Entwicklungs- und medizinischen Programmen zur Linderung von Hunger, Krankheit und Armut, zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Befriedigung der elementaren Bedürfnisse sowie durch Hilfeleistungen bei Naturkatastrophen und durch selbstlose Unterstützung von in Not geratenen Mitmenschen. Im Vordergrund steht die rasche und unbürokratische Hilfe.

Zur Verwirklichung dieses Zweckes stellt die Stiftung CARE Deutschland-Luxemburg e.V. und/oder anderen Wohlfahrts- und Hilfsorganisationen finanzielle Mittel zur Verfügung.

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 

 

Verwirklichung: 

 

fördernd 

 
Spendenkonto
CARE Deutschland-Luxemburg e.V.
Sparkasse KölnBonn
Kontonummer: 4 40 40
Bankleitzahl: 370 501 98
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Kontonr: 051 52 70 00
Bankleitzahl
: 380 700 59
Institut: Deutsche Bank AG

 

Kontakt

Bild von Monika Lorenz-Berlinghof

Monika Lorenz-Berlinghof

Leiterin Finanzbuchhaltung

Tel. +49 (0)228 97563-31

Fax +49 (0)228 97563-51

lorenz-berlinghof@care.de

 

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