care - Die mit dem CARE-Paket.

Ihre Bußgeld-Zuweisungen
helfen Menschen in Not!

Sie sind beruflich mit Strafsachen betraut? Vielleicht haben Sie CARE schon einmal mit einer Bußgeldzuweisung bedacht? Dann danken wir Ihnen sehr für Ihre Unterstützung. Falls nicht, informieren wir Sie hier gern, wie auch Sie durch Zuweisungen von Bußgeldern Not leidende Menschen in unseren weltweiten Entwicklungs- und Nothilfeprojekte unterstützen können.

Bitte unterstützen Sie die Arbeit von CARE durch die Zuweisung von Geldauflagen!

Viele Nothilfe- und Entwicklungsprojekte können wir nur dank der Mittel aus Bußgeld-Zuweisungen durchführen. Eine Übersicht aller CARE-Projekte weltweit finden Sie hier.

Für Geldauflagen werden keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt. Durch Ihre Zuweisung helfen Sie, Leben zu retten und Menschen in größter Not Wege aus der Armut zu öffnen. Vielen Dank.

Möchten Sie ein CARE-Bußgeld-Paket bestellen?

Am einfachsten können Sie alle diese Informationen per Email mit dem Betreff "CARE-Bußgeld-Paket" anfordern.

Transparenz und Rechenschaft

CARE Deutschland-Luxemburg e.V. ist seit 1995 bundesweit bei allen Oberlandesgerichten im Verzeichnis der (überregionalen) gemeinnützigen Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen eingetragen und erhält regelmäßig Bußgeld-Zuweisungen. Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft jedes Jahr das Rechnungswesen CARE, so dass die ordnungsgemäße Abwicklung und Verwendung der Bußgelder garantiert ist.

Darüber hinaus trägt CARE Deutschland-Luxemburg e.V. das DZI-Spendensiegel und hat 2008 den 1. Platz und 2007 den 3. Platz des Transparenzpreises von PriceWaterhouseCoopers erhalten. Damit zählt CARE zu den anerkannten und empfohlenen Spendenorganisationen in Deutschland. Seit 1991 hat CARE International Beraterstatus I beim Wirtschafts- und Sozialrat der UN (ECOSOC), einem der fünf höchsten UN-Gremien.

Strenge Einhaltung der Datenschutzbestimmung

  • Strenge Einhaltung der Datenschutzbestimmung
  • Regelmäßiger Versand von Zahlscheinvordrucken, Aufkleber mit Anschrift und Kontoverbindung von CARE
  • Spezielles Konto für Bußgeldzuweisungen, um auszuschließen, dass für eingegangene Bußgelder Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden
  • Sofortige Mitteilung, wenn Zahlungen eingegangen sind oder sich jemand im Zahlungsverzug befindet
  • Regelmäßige Informationen über die Verwendung der Bußgelder/Geldauflagen
 

Kontakt

Bild von Annecke Tucholski-Bieder

Annecke Tucholski-Bieder

Sachbearbeiterin Fundraising
Tel. +49 (0)228 97563-11
Fax +49 (0)228 97563-51
bieder[at]care.de

Bußgeld-Sonderkonto:

10 20 31 41 02
SEB AG, Bonn
BLZ: 380 101 11 

Für Geldauflagen werden keine Zuwendungs- bescheinigungen ausgestellt.

Zusendung von Infomaterial

Downloads

 
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Logo Transparenzpreis 2010 von PricewaterhouseCoopers
Logo Deutsche CARE Stiftung
Logo Stiftung Hoffnung 1-Plus
Logo Aktion Deutschland hilft
Logo Gemeinsam für Afrika
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CARE Spendenkonten

Sparkasse KölnBonn
Kontonr.: 4 40 40 | BLZ: 370 501 98

Commerzbank
Kontonr.: 1 14 44 01 00 | BLZ: 380 400 07

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