Adventskalender 2011
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Spendenbescheinigung für das Finanzamt

Rückwirkend zum 1. Januar 2007 tritt auf Beschluss des Bundestages die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts in Kraft.

  • Spenden bis 200 Euro werden ohne amtliche Spendenquittung anerkannt
  • Der Spendenabzug wird einheitlich auf 20 Prozent der jährlichen Gesamteinkünfte erhöht. Die unterschiedlichen Sätze von bisher 5 und 10 Prozent entfallen. Es wird nicht mehr zwischen Spenden für gemeinnützige oder Spenden für mildtätige Zwecke unterschieden.

Spenden an CARE Deutschland-Luxemburg e.V. sind steuerlich absetzbar. Viele Finanzämter erkennen den Kontoauszug in Verbindung mit dem Freistellungsbescheid (auf unseren Überweisungsträgern) als Spendenquittung an. Ab einem Jahresbetrag von 100 Euro erhalten Sie automatisch eine Sammelbestätigung (im Januar des Folgejahres). Auf Wunsch stellen wir natürlich auch Einzelquittungen aus.

Sammelbestätigungen enthalten ausschließlich Buchungen, die noch nicht einzeln quittiert worden sind.

MUSTER: Vorderseite

Vorderseite einer Muster-Sammelbestätigung

MUSTER: Rückseite

Rückseite der Muster-Sammelbestätigung
 
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Kontonummer: 4 40 40
Bankleitzahl: 370 501 98
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Kontakt

Bild von Martina Tschirpke-Kulich

Martina Tschirpke-Kulich

Spenderbetreuung/Service
Tel. +49 (0)228 97563-27
Fax +49 (0)228 97563-51
tschirpke-kulich[at]care.de

 

 

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