
Seit über 75 Jahren reagiert CARE auf Notfälle und Katastrophen, die sich auf das Leben von Millionen von Menschen auf der ganzen Welt auswirken. Das berühmte CARE-Paket hat es sogar als sinnbildlicher Begriff für Hilfe und Unterstützung in unseren Wortschatz geschafft. Schicken Sie mit Ihrer Zuweisung ein symbolisches CARE Paket und helfen Sie uns in Katastrophen spontan reagieren und Projekte nachhaltig gestalten zu können.
Bitte unterstützen Sie die Arbeit von CARE durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern! Sie können das CARE-Bußgeld-Paket einfach per E-Mail mit dem Betreff "CARE-Bußgeld-Paket" anfordern.
Für Strafrichter:innen und Staatsanwält:innen haben wir spezielles Informationsmaterial vorbereitet. Gerne senden wir Ihnen Geldauflagen-Überweisungsträger und Adressaufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung oder Informationen über die Arbeit von CARE zu.
CARE Deutschland e.V. ist seit 1995 bundesweit bei allen Oberlandesgerichten im Verzeichnis der (überregionalen) gemeinnützigen Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen eingetragen und erhält regelmäßig Bußgeld-Zuweisungen. Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft jedes Jahr das Rechnungswesen CARE, so dass die ordnungsgemäße Abwicklung und Verwendung der Bußgelder garantiert ist.
Darüber hinaus ist CARE Mitglied im Deutschen Spendenrat und beachtet die "Goldenen Regeln für Spender". Beim Transparenzpreis von PriceWaterhouseCoopers belegte CARE 2012 den 2.Platz. Damit zählt CARE zu den anerkannten und empfohlenen Spendenorganisationen in Deutschland. Seit 1991 hat CARE International Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der UN (ECOSOC), einem der fünf höchsten UN-Gremien.

Bitte überweisen Sie ausschließlich auf unser Bußgeldkonto:
IBAN: DE69 3702 0500 0008 0333 03
BIC: BFSWDE33XXX
Bankname: Bank für Sozialwirtschaft
Bitte geben Sie bei allen Überweisungen das Aktenzeichen an. Denn nur dann sind wir in der Lage, Ihre Zahlung dem Gericht zeitnah zu bestätigen.
Den Eingang Ihrer Zahlung müssen wir dem Gericht bestätigen. Auch nicht gezahlte Bußgelder melden wir dem Gericht nach Ablauf der angegebenen Frist.
Nein, bei Bußgeldern und Geldauflagen dürfen wir keine Spendenquittungen ausstellen.
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an Ihre persönliche Ansprechpartnerin:

