Lächelnde CARE-Helferin im orangen T-Shirt hält ein lächelndes Mädchen auf dem Arm

Bußgeld und Geldauflagen

Ihre Zuweisung für Menschen in Not

Seit über 75 Jahren reagiert CARE auf Notfälle und Katastrophen, die sich auf das Leben von Millionen von Menschen auf der ganzen Welt auswirken. Das berühmte CARE-Paket hat es sogar als sinnbildlicher Begriff für Hilfe und Unterstützung in unseren Wortschatz geschafft. Schicken Sie mit Ihrer Zuweisung ein symbolisches CARE Paket und helfen Sie uns in Katastrophen spontan reagieren und Projekte nachhaltig gestalten zu können.

Bitte unterstützen Sie die Arbeit von CARE durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern! Sie können das CARE-Bußgeld-Paket einfach per E-Mail mit dem Betreff "CARE-Bußgeld-Paket" anfordern.

E-Mail schreiben

Informationen für alle Bußgeld- und Geldauflagenzuweiser:innen:

Wie verwalten wir die Geldauflagen?

  • Wir garantieren strenge Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sowie absolute Diskretion über alle Informationen zu den jeweiligen Vorgängen.
  • Wir führen ein spezielles Konto für Bußgeldzuweisungen, um auszuschließen, dass für eingegangene Bußgelder Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.
  • Wir erstellen eine sofortige Mitteilung, wenn Zahlungen eingegangen sind oder sich jemand im Zahlungsverzug befindet.
  • Wir versenden regelmäßige Informationen über die Verwendung der Bußgelder/Geldauflage.
  • Wir garantieren, dass für Geldauflagen keine Zuwendungsbescheinigungen ausgestellt werden.

Noch leichter zuweisen

Für Strafrichter:innen und Staatsanwält:innen haben wir spezielles Informationsmaterial vorbereitet. Gerne senden wir Ihnen Geldauflagen-Überweisungsträger und Adressaufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung oder Informationen über die Arbeit von CARE zu.

Transparenz und Rechenschaft

CARE Deutschland e.V. ist seit 1995 bundesweit bei allen Oberlandesgerichten im Verzeichnis der (überregionalen) gemeinnützigen Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen eingetragen und erhält regelmäßig Bußgeld-Zuweisungen. Eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überprüft jedes Jahr das Rechnungswesen CARE, so dass die ordnungsgemäße Abwicklung und Verwendung der Bußgelder garantiert ist.

Darüber hinaus ist CARE Mitglied im Deutschen Spendenrat und beachtet die "Goldenen Regeln für Spender". Beim Transparenzpreis von PriceWaterhouseCoopers belegte CARE 2012 den 2.Platz. Damit zählt CARE zu den anerkannten und empfohlenen Spendenorganisationen in Deutschland. Seit 1991 hat CARE International Beraterstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der UN (ECOSOC), einem der fünf höchsten UN-Gremien.

Wichtige Downloads für Sie:

Informationen für Zahlungspflichtige:

Auf welches Konto soll die Überweisung?

Bitte überweisen Sie ausschließlich auf unser Bußgeldkonto:
IBAN: DE69 3702 0500 0008 0333 03
BIC: BFSWDE33XXX
Bankname: Bank für Sozialwirtschaft

Was muss ich in den Verwendungszweck schreiben?

Bitte geben Sie bei allen Überweisungen das Aktenzeichen an. Denn nur dann sind wir in der Lage, Ihre Zahlung dem Gericht zeitnah zu bestätigen.

Wie geht es nach der Zahlung weiter?

Den Eingang Ihrer Zahlung müssen wir dem Gericht bestätigen. Auch nicht gezahlte Bußgelder melden wir dem Gericht nach Ablauf der angegebenen Frist.

Kann ich für meine Überweisung eine Spendenquittung verlangen?

Nein, bei Bußgeldern und Geldauflagen dürfen wir keine Spendenquittungen ausstellen.

Kontakt

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an Ihre persönliche Ansprechpartnerin: