Bonn, 9. Mai 2018. Die Hilfsorganisation CARE nimmt den heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte mit großer Besorgnis zur Kenntnis.
„Die vereinbarte Regelung ignoriert das Grundrecht auf Familie. Ein Grundrecht kennt keine Obergrenze. Wir wiederholen ausdrücklich: Jede Familie, die getrennt ist, ist ein Härtefall“, betont CARE-Generalsekretär Karl-Otto Zentel.
Derzeit leben 192.406 Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz in Deutschland. Sie würden unter die Neuregelung fallen, wenn das Gesetz wie heute vereinbart verabschiedet würde. Von diesen Menschen sind 119.670 männlich, daraus lässt sich schließen, dass die Mehrzahl der zu erwartenden Anträge für Ehepartnerinnen und Kinder gestellt werden wird. Die vereinbarte Regelung trifft damit also vor allem Frauen und Kinder, die teils seit Jahren in Unsicherheit damit leben müssen, ob sie jemals wieder mit ihrem Ehemann oder Vater vereint werden können. Zudem kritisiert CARE, dass Geschwister nach wie vor von der Regelung vollständig ausgenommen sind.
„Im Koalitionsvertrag bekennen sich die Regierungsparteien bereits in der Präambel dazu, Familien zu stärken“, erinnert der CARE-Generalsekretär. „Unter dem Titel Familien und Kinder im Mittelpunkt widmet sich ein ganzes Kapitel dem Schutz von Familien in Deutschland. Das ist wichtig. Doch es ist falsch, Familien mit zweierlei Maß zu messen. Es ist inakzeptabel, wenn die Herkunft oder der Aufenthaltsstatus eines Menschen in Deutschland darüber entscheiden, ob seine Familie schützenswert ist.“
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