
Mit Ihrer Spende an CARE helfen Sie Menschen in Not und können Ihre Unterstützung steuerlich geltend machen.
Mit Ihrer Spende an CARE helfen Sie Menschen in Not und können Ihre Unterstützung steuerlich geltend machen.
Mit einer Geldspende zur Unterstützung unserer Projekte fördern Sie wirksame Hilfe für Menschen in Not weltweit. Gleichzeitig können Sie den gespendeten Betrag als Sonderausgabe in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Zuwendung an eine gemeinnützige Organisation erfolgt, die aufgrund ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit steuerbegünstigt ist.
CARE Deutschland e.V. erfüllt diese Voraussetzungen. Unsere Organisation ist als gemeinnützig anerkannt und für ihren ideellen Bereich von der Körperschaftsteuer befreit. Ihre Spende ist daher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen steuerlich absetzbar.

Spenden an steuerbegünstigte Organisationen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden. CARE Deutschland ist als gemeinnützige Organisation anerkannt, sodass Spenden an CARE grundsätzlich steuerlich absetzbar sind. In der Steuererklärung werden Spenden in der Anlage Sonderausgaben erfasst.
CARE Deutschland stellt die Jahresspendenbescheinigungen für das Vorjahr in der Regel zu Beginn des Folgejahres aus. Bei regelmäßigen Unterstützungen wird zu Jahresbeginn automatisch eine Sammelbestätigung erstellt, die alle im Vorjahr geleisteten Spenden auflistet. Spenden bis 300 Euro können ohne amtliche Bescheinigung beim Finanzamt geltend gemacht werden (Nachweis z. B. durch Kontoauszug).
Bei Fragen zu Ihrer Spendenbescheinigung melden Sie sich gerne bei unserem Spendenservice.
Nein, seit der Belegvorhaltepflicht reichen Sie Nachweise grundsätzlich nur auf Anforderung des Finanzamts ein. Bewahren Sie Ihre Nachweise deshalb mindestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Erhalt Ihres Steuerbescheids auf.
Für die Jahresbescheinigung wird die Zuwendung im Kalenderjahr berücksichtigt, in dem sie bei CARE eingegangen und verbucht wurde. Damit eine Spende noch im laufenden Jahr berücksichtigt wird, sollte der Zahlungseingang bei CARE entsprechend rechtzeitig vor Jahresende erfolgen. Nach allgemeiner steuerlicher Praxis gilt: je früher die Verbuchung, desto sicherer die Berücksichtigung im Jahresbeleg.
Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Spenden bis 300 Euro werden ohne amtliche Spendenquittung vom Finanzamt anerkannt. Sie können als Beleg Ihren Kontoauszug und einen vereinfachten Zuwendungsnachweis beim Finanzamt einreichen.
Die Zuwendungsbestätigung wird immer auf die Person ausgestellt, die die Zahlung tatsächlich geleistet hat.
Wenn Sie regelmäßig einen höheren Betrag an CARE spenden, können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Dadurch wird ein Freibetrag direkt in Ihrer monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt, sodass Sie schon während des Jahres weniger Lohnsteuer zahlen und nicht erst auf die Steuererstattung nach Abgabe der Steuererklärung warten müssen. Die tatsächlich geleisteten Spenden werden anschließend im Steuerbescheid mit dem eingetragenen Freibetrag verrechnet.
Wir sind gerne für unsere Unterstützenden da. Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 9 bis 17 Uhr und freitags von 9 bis 15 Uhr.

